Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heinz Hottendorf, Neubourgstr. 3, 21682 Stade

Ust-Id-Nr.: .DE813819759.

Telefon: 04141/412148

Telefax: 04141/412149

 

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung. Sie gelten auch dann, wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.

2. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich zustimmen. In der Lieferung liegt keine Zustimmung. Einkaufs - bzw. Auftragsgeschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit.

3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass ihnen eine gewerblichen oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

4. Diese Geschäftsbedingungen können für den Zweck der Bestellung gespeichert und/oder ausgedruckt werden.

 

2. Vertragsschluss

1. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Bestellungen oder sonstige Angebote können wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Über Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande.

2. Bestellt ein Verbraucher die Ware auf telefonischem Wege, werden wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Bestellbestätigung kann mit der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) verbunden werden.

Alternativ: Der Kunde bestellt per Online-Shopping im Internet oder per Telefon Waren bei uns. Der Vertrag wird durch die Zusendung der Versandbestätigung rechtskräftig abgeschlossen.

2. Wie verpflichten uns zur Ausführung, zu Lieferung der Waren gem. Versandbestätigung vorbehaltlich unserer ausreichenden Eigenbelieferung.

 

3. Leistungsumfang/Qualität

1. Wie betreiben ausschließlich Parketthandel. Wie fertigen nicht an, stellen verkaufte Ware nicht selbst her und bessern nicht selbst nach.

2. Alle Angaben über die Qualität und Beschaffenheit der Ware beruhen auf den Angaben des Herstellers oder sonstigen Lieferanten. Wir prüfen diese Angaben nur auf offensichtliche Unrichtigkeit. Wir sind nicht in der Lage, über die grundsätzliche Verwendbarkeit der Ware für den Zweck, für den sie hergestellt ist, hinaus zu beurteilen, ob die Ware für den vom Käufer vorgesehenen Zweck geeignet ist.

3. Wir sind nur verpflichtet, dem Käufer eine Ware zu verschaffen, die grundsätzlich zu dem Zweck, für den sie hergestellt ist, geeignet ist, für die der Hersteller oder sonstige Lieferant die vom Käufer gewünschten Angaben zur Qualität und zur Beschaffenheit gemacht hat und die diesen Angaben nicht offensichtlich widerspricht.

4. Es handelt sich um EU-Ware, die aber nicht in Deutschland und nach deutschem Standard und Normen hergestellt wird. Aus diesem Grund kann keine Beschaffenheit/Qualität nach deutschen Regelungen, insbesondere DIN-Vorschriften vereinbart werden. Dies gilt z. B. sowohl für Dicke, Profil- und Federmaße, Sortiermerkmale, Holzbeschaffenheit, Feuchtegehalt und Bearbeitung.

 

4. Nichtdurchführung des Angebots

1. Bei Schreib - und Rechenfehlern sowie Irrtümern in der Webseite sind wir nicht zur Annahme des Angebots und zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

5. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

1. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko und keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen.

2. Erklärungen von uns im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z. B. Leistungsbeschreibungen) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel ist nur unsere ausdrückliche schriftliche Erklärung über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

 

6. Widerruf

1. Der Kunde kann seinerseits ohne Angabe von Gründen schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Warung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

2. Der Widerruf ist zu richten an:

Heinz Hottendorf, Neubourgstr. 3, 21682 Stade

3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Der Verbraucher hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Der Kunde kann im Falle einer Rücksendung (auch im Rahmen der Zwei-Wochen-Frist) diese Kosten vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt, sondern alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

 

Achtung:

Paketversandfähige Ware ist zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss derVerbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

Der Kaufvertrag wird nach Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zurück.

Vom Kunden gezahlte Kosten für die telefonische Bestellannahme, Versandkostenpauschalen sowie Nachnahmegebühren werden nicht erstattet, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

Sollten die Waren bei der Rücksendung Spuren von Benutzung oder Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen.

Dem Kunden steht dieses Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz in Verbindung mit § 312 d § 355 BGB zu.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Bestellung zur Lieferung von:

· · · - Sonderanfertigungen und Sonderbeschaffungen nach Kundenangaben.

 

· · 7. Preise - Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Lager Stade", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) bei Abholung bzw. bei Lieferung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Folgen des Zahlungsverzuges.

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in dem Preis eingeschlossen.

4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. In diesem Umfang ist auch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

 

8. Lieferung

1. Die Lieferung durch uns steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nur für den Fall, dass wir rechtzeitig ein Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und unser Lieferant seine Vertragspflicht nicht nachkommt, ohne dass wir dies zu vertreten hätten. Wir verpflichten uns, unseren Kunden unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit zu unterrichten und seine Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko.

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Wir sind zur zumutbaren Teillieferung berechtigt. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen.

4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

7. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferung auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Im übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

10. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

· · · 11. Haben wir trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teillieferung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, jedoch nur dann, wenn er an der Teillieferung kein Interesse hat.

· · · 12. Mehr- oder Minderlieferungen in handelsüblichem Umfang sind zulässig. Als handelsüblich gelten Abweichungen bis zu 2 % der bestellten Menge.

 

· · 9. Gefahrenübergang - Verpackungs- und Versandkosten

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager Stade" vereinbart.

2. Ist ein Versand der bestellten Ware vereinbart, so erfolgt dieser ab Lager Stade auf Gefahr des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Lager Stade auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab Lager Stade, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.

Die vorstehenden Regelungen über die Gefahrtragung bei Versendungskauf gelten nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur überwiegend privaten Nutzung kauft (Verbrauchsgüterkauf).

3. Gerät der Käufer mit dem Abruf bzw. der Abnahme in Verzug, so können wir die Ware ungeachtet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte auch bei uns oder einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern und nach Setzen von einer Nachfrist von sieben Kalendertagen in geeigneter Weise auf Rechnung des Kunden verwerten. Diese Maßnahme ist beim Setzen der Nachfrist anzukündigen.

4. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5. Lieferung "frei Baustelle bzw. frei Haus" bedeutet Lieferung an die Grundstücksgrenze durch den Anlieferer unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfahrstraße.

6. Der Käufer hat bei Anlieferung für sofortige Entladung zu sorgen. Angelieferte Paletten und Leihbehältnisse hat er im gebrauchsfähigen Zustand frachtfrei und restentleert innerhalb eines Monats zurückzusenden oder deren Wert zu ersetzen.

Andere Verpackungen hat er an ein Entsorgungsunternehmen zu verbringen, dessen Adresse wir ihm auf Anforderung nennen.

7. Verluste oder Beschädigungen auf dem Bahntransport sind vom Empfänger bei der Bahn zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bescheinigen zu lassen.

8. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen uns gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

 

10. Mängelhaftung

1. Wir leisten Gewähr wie folgt:

· · · a. Wenn der Kunde Verbraucher ist: Für neu hergestellte Sachen innerhalb einer Verjährungsfrist von 24 Monaten. Bei allen anderen Geschäften: Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

· · · Liegt ein Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB vor (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen), verbleibt es bei der 5-jährigen Verjährung.

· · · b. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.

· · · c. Für Unternehmer gilt § 377 HGB. Dem Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

· · · d. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

· · · e. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

· · · f. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens sechs Wochen zu gewähren.

· · 2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

alternativ:

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler ausweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so hat der Kunde diese sofort uns oder dem Spediteur gegenüber zu rügen. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Verbraucher auf die gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.

Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nichterfüllung: auf Mängelbeseitigung/Neulieferung sowie - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens anstatt der Erfüllung sowie des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen.

alternativ:

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises.

Die Gewährleistungsfrist bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt 2 Jahre, bei Unternehmen 1 Jahr.

 

11. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 10 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

· 2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

· 3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

· 4. Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich folgendes:

· · · a. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i.V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

· · b. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

12. Eigentumsvorbehaltssicherung

1. Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:

· · · 1.1. Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Pfändung, Gebrauchsüberlassung) durch den Kunden ist keinesfalls gestattet.

· · · 1.2. Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitig erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist nicht ermächtigt, dieser Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an uns zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Wie sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

· · · 1.3. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

· · · 1.4. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehenden Forderungen angerechnet. Wir geben nach Aufforderung durch den Kunden nach unserer Wahl die Sicherheiten frei, soweit die gesicherten Forderungen nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

· · · 2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt bezüglich des Eigentumsvorbehalts folgendes:

· · · 2.1. Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

· · · 2.2. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, dieser Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

· · · 2.3. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.

· · · 2.4. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

· · · 2.5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gem. den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware unser Netto-Listenpreis zur Zeit des Freigabeverlangens maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlages von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist von unserem Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

· · · 2.6. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet des Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere Forderungen gegen den Kunden angerechnet.

· · · alternativ:

· · · Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

 

· · · 13. Gerichtsstand Erfüllungsort

· 1. Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist die jeweilige Versandstelle der Landhandelsfirma, für die Zahlung deren Sitz.

· 2. Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

· 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

14. Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Datenschutzgesetz

1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir verpflichten uns für den Fall des Widerrufs zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Auftrags- und Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

2. Wir sind aufgrund der vom Kunden durch Abgabe seines Angebots gemachte Einwilligung berechtigt, die erhobenen Daten an die mit Erfüllung der Kaufvertrags beauftragten Partner weiterzuleiten, um den Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag nachzukommen. Zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt die Weitergabe ihrer Adress- und Bonitätsdaten an andere Dienstleistungsunternehmen sowie ggf. an die Schufa und weitere Wirtschaftsinformationsdienste. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene und fremde Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Bei der Datenverarbeitung werden ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Hinweis:

Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an uns widersprechen bzw. ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln einstellen.

Der Widerruf ist zu richten an:Heinz Hottendorf

Neubourgstraße 3 * 21682 Stade

 

NATURPARKETT-STADE

Dipl-Ing.(FH)

Heinz Hottendorf

Neubourgstraße 3

D-21682 Stade

 

Telefon: +49 (0) 4141 922155

Mobil:    +49 (0) 162 8676573

E-Mail:   heinz.hottendorf@web.de

 

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